Kosten für den Detektiv


Nach einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem ich Detailkenntnisse über Ihren Fall erlangt habe, kann auf Wunsch eine ungefähre Kostenschätzung abgegeben werden. Abgerechnet wird dann nach tatsächlich geleistetem Aufwand, wobei Einsätze nach Stunden und Kilometern verrechnet werden. In gesonderten Fällen ist auch eine komplette Pauschalvereinbarung möglich.

Die anfallenden Kosten sind in vielen Fällen regressfähig und können somit vom Verursacher rückgefordert werden. Aufgrund besonderer Umstände (§6 Abs. 1 Z 27 UstG) kann umsatzsteuerfrei verrechnet werden (20% Ersparnis für Privatkunden).